Lohnerhöhung im Tarifverband der Reinigungskräfte

November 17, 2023
Business

Die Tarifpartner des Gebäudereiniger-Handwerks haben sich vorzeitig auf eine Erhöhung der Tarife geeinigt. Die erste Erhöhung kam bereits am 1. Oktober – die zweite Tariferhöhung kommt Anfang 2024.

Fast 700 000 Beschäftigte sind derzeit in der Gebäudereinigung tätig und es gibt einen Grund zur Freude, denn ihr Einkommen steigt ab 1. Oktober deutlich. Die Gewerkschaft IG Bau hat einen Tag vor Ablauf der Erklärungsfrist am 15. Juni 2022 dem Tarifkompromiss zugestimmt. Die Arbeitgeber hatten dem Vertrag bereits am 10. Juni eindeutig ihre Zustimmung gegeben. Der 15. Juni ist gleichzeitig auch der "Tag der Gebäudereinigung". Die zweite Erhöhungsstufe soll ab 1. Januar 2024 greifen. Damit verdienen Reinigungskräfte weiterhin deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Seit Einführung zum Jahr 2015 lagen die Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk immer deutlich über der staatlichen Lohnuntergrenze.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner knapp 2.500 Mitgliedsbetriebe, die nach Angaben des Verbandes rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren. Die Einkommenserhöhung der Branche ist auf große Zustimmung gestossen.

Die Smart-Cleaning-App Soobr begrüsst den Mindestlohntarifvertrag

Wir von der Smart Cleaning-Plattform Soobr begrüssen den neuen Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk – Deutschlands beschäftigungsstärkste Handwerkerbranche. Die Lohnerhöhungen symbolisieren einerseits einen Ausdruck der Wertschätzung für die Beschäftigten der Reinigungsbranche und andererseits gestalten sie den Gebäudereinigungsmarkt attraktiver für dringend benötigte Nachwuchs- und Fachkräfte.

Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Allgemeinverbindlichkeit bedeutet hier, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten.

Die Tariferhöhung erfolgt in zwei Stufen. Der Mindestlohntarifvertrag besagt: Es sind zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) als allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne geregelt. Das bedeutet, dass die Löhne ausnahmslos bundesweit für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten.

- Der Einstiegslohn (Lohngruppe 1) erhöht sich zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro. Das bedeutet ein Plus von 12,55 Prozent. Zum 1. Januar 2024 steigt er dann auf 13,50 Euro (plus3,85 Prozent). In der Lohngruppe 1 arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten.

- In der Lohngruppe 6, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt der Branchenmindestlohn von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro. Das ist ein Plus von 9,39 Prozent. Anschliessend steigt er auf 16,70 Euro (plus 3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900,1.035 und 1.200 Euro im Monat.

Was bedeutet der Tarifbeschluss für Gebäudereiniger?

Für die Reinigungskräfte birgt das Tarifabkommen eine grosse Wertschöpfung mit sich. Eine Erholung und eine Steigerung der Attraktivität des Reinigungsmarkts wird der Beschluss sicherlich auch mit sich bringen. Gleichzeitig sehen sich die Reinigungsdienstleister als Arbeitgeber mit der Preissensitivität ihrer Kunden und Interessenten konfrontiert und sehen das Tarifergebnis als Herausforderung.

Einige Gedanken zur Auswirkung der Lohnerhöhung und mögliche Lösungen:

- Die gestiegenen Lohnkosten wirken sich auf die Gebäudedienstleistungen in Bezug auf Minijobber und die Personalplanung aus.

- Die Kunden werden noch preissensibler, was neue Konzepte und Effizienzsteigerungen in der Gebäudereinigung nötig macht. Wie können Kosten reduziert und neue Potenziale ausgeschöpft werden?

- Kunden sehen das Argument für die Lohnerhöhung des Reinigungspersonals, scheuen jedoch davor, diesen Punkt als Anlass für einen neuen Vertrag mit dem Kunden zu nehmen.

- Der Einsatz von alternativen Ressourcen könnte wichtiger werden (Robotik, Maschinen, Sensorik), um Reinigungsarbeiten effizienter und schneller zu erledigen.

- Wenn noch spitzer kalkuliert werden muss, ist Transparenz gegenüber den Kunden wichtig (klare Einhaltung SLA und dessen Screening über Analytics und Qualität Management sind wichtige Faktoren).

- Neue Regelung zum Minijob – der Mindestlohn steigt ab 1. Oktober auf 12Euro. Gleichzeitig erhöht sich der monatliche Betrag für geringfügige Beschäftigung von 450 Euro auf 520 Euro. Somit ist es möglich einen Mitarbeiter10h/Woche einzuplanen: 120 Euro + 4,33 Euro = 520 Euro.

- Eine Herausforderung könnte es in Zukunft sein, neue Minijobber zu finden und damit wird es schwerer ein Revier zum Projektstart, in Vertretung oder in spontaner Abwesenheit zu bestücken.

- Eine gute Lösung ist eine optimierte Planung und Ausführung der Reinigung und eine klare und krisensichere Personalplanung. Hier bringt die Digitalisierung der Gebäudereinigung mittels Smart Cleaning und Künstlicher Intelligenz grosse Vorteile mit sich.

Alle wollen Sauberkeit

Die Wertschätzung des Reinigungspersonals durch eine Tariferhöhung ist von grosser Bedeutung, denn alle möchten saubere Gebäude wie Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Bürogebäude, Bahnhöfe und Geschäftsräume etc. Das zeigt, wie wichtig diese anstrengende Arbeit ist – Die Corona-Pandemie hat dies eindrücklich verdeutlicht. Reinigungskräfte waren systemrelevant und haben eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe für die Hygienesicherheit übernommen. Genau deshalb sollte das Reinigungspersonal mehr als den Mindestlohn von 12 Euro verdienen. Ein weiteres Plus: Die Branche bleibt damit für dringend gesuchte Fachkräfte attraktiv.

Mithilfe von Smart Cleaning effizienter reinigen

Veränderungen bergen immer auch Chancen. Um am Markt handlungsfähig zu bleiben, können Gebäudereiniger und Unternehmen mithilfe von Smart Cleaning und der dynamischen und bedarfsorientierten Gebäudereinigung vorteilhafte Effizienzgewinne erreichen. Oftmals werden nur etwa 60 % der Büroflächen genutzt. Die Smart Cleaning-App Soobr ist eine passende Antwort auf die Lohnerhöhung der Reinigungskräfte.

Durch die Auswertung von Belegungsdaten aus smart building solutions und von Bewegungssensoren plant die Smart Cleaning-Plattfom Soobr automatisierte Reinigungstouren mithilfe von künstlicher Intelligenz. Gereinigt wird dort, wo es wirklich erforderlich ist. Das Resultat sind dynamische Touren, die auf mobilen Geräten abrufbar sind.

Mit der Soobr-Komplettlösung entfallen papierbasierte und unübersichtliche Reinigungstouren sowie die aufwändige Personalplanung. Die Smart Cleaning-App bietet neben einer leicht zu bedienenden Nutzeroberfläche auch die Möglichkeit, Arbeitszeiten zu erfassen und Feedback in Bezug auf Reparaturarbeiten zu geben. Der gesamte Reinigungsablauf kann übersichtlich und klar ausgewertet werden und wird so transparent gegenüber den Kunden – das steigert die Qualität der Reinigungsarbeiten und fördert das Vertrauen und die Zusammenarbeit.

Kosten optimieren und Nachhaltigkeit steigern

Die Digitalisierung der Reinigungsbranche fördert auch die Nachhaltigkeit in dieser Branche. Eine bedarfsorientierte, digitale Reinigung ist nachhaltiger und zukunftsorientierter als eine herkömmliche, papierbasierte Gebäudereinigung und wirkt sich positiv auf die Umweltbilanz eines Unternehmens aus, weil Wasser, Chemikalien und Plastik eingespart werden.

Die Reinigungskräfte profitieren von einer leicht bedienbaren Plattform, die sie ohne Sprachbarrieren nutzen können. So können sie effiziente, saubere und kundenorientierte Reinigungsleistungen durchführen und fühlen sich durch moderne Endgeräte und eine klare Arbeitszeiterfassung wertgeschätzt. Gebäudereiniger und Unternehmen können von Kostenoptimierungen bis zu 15 % im Jahr profitieren.

Die Digitalisierung der Reinigungsbranche bringt für alle Beteiligten ein enormes Wertschöpfungspotential, viele Einsparpotenziale und soziale Vorteile mit sich.